Der Kauf einer Immobilie in einer Zwangsversteigerung bietet oft die Möglichkeit, ein Schnäppchen zu machen. Jedoch kann der Kau mit gewissen Herausforderungen und Risiken verbunden sein, da die meisten Immobilen vorher nicht besichtigt werden dürfen. Anders als bei herkömmlichen Immobilienkauf bleibt bei einer Zwangsversteigerung vieles ungewiss – vom tatsächlichen Zustand der Immobilie bis hin zu möglichen bestehenden Rechten Dritter. Für interessierte Bieter ist es daher wichtig, den Ablauf einer Zwangsversteigerung gut zu kennen und zu verstehen, wie die potenziellen Risiken richtig einzuschätzen sind. So können Sie Ihre persönliche Bieter-Strategische gut vorbereiten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf einer Zwangsversteigerung, die zu beachtenden Risiken sowie hilfreiche Tipps für ein erfolgreiches Gebot.
Der erste Schritt für den Beginn eines Zwangsversteigerungsverfahrens ist der Antrag eines Gläubigers beim zuständigen Amtsgericht. Dieses ist meist an der gleichen Adresse wie das jeweilige Grundbuchamt zu finden. Dieser Antrag auf Vollstreckung ist notwendig, wenn der Schuldner die vertraglich vereinbarten Zahlungen nicht mehr leistet. Meist handelt es sich dabei um Banken, die eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit beliehen haben. Oder es wird aus einer Sicherungshypothek für einen Handwerker, Hausgeldrückstand bei der Eigentümergemeinschaft bzw. durch das Finanzamt eine Versteigerung zur Begleichung von Forderungen eingeleitet.
Durch die Eintragung eines Grundpfandrecht (Grundschuld, Hypothek) in Abt. III im Grundbuch hat die Bank/Sparkasse das Recht ohne eine separate Zustimmung des Eigentümers, das Verfahren zur Zwangsversteigerung zu beantragen. In der Grundschuldbestellungsurkunde wurde die dingliche und persönliche Haftungsunterwerfung (zur Vermeidung einer Zahlungsklage) notariell vereinbart.
Voraussetzung ist, dass der Immobilieneigentümer seinen finanziellen Verpflichtungen bei der Bank (Hausverwaltung, Finanzamt, Handwerker usw.) nicht mehr erfüllen mag oder kann. Der das Verfahren beantragende Gläubiger muss dem Gericht seine Forderung sowie den Zahlungsrückstand des Schuldners nachweisen. Falls das Versteigerungsgericht alle Anforderungen erfüllt sieht, wird das Zwangsversteigerungsverfahren offiziell eröffnet. Der Schuldner wird über die Einleitung des Verfahrens informiert und erhält eine maximal Frist von 6 Monaten, um möglicherweise ausstehende Zahlungen zu begleichen oder Einwände vorzubringen.
Nach Eröffnung des Verfahrens beauftragt das Gericht einen Sachverständigen, der den Verkehrswert der Immobilie ermitteln soll. Der Verkehrswert ist der aktuelle Marktwert einer Immobilie und dient später als Basis für die Gebote bei der Versteigerung. Der Sachverständige berücksichtigt dabei den Zustand der Immobilie, die Lage sowie die aktuelle Marktsituation. Anschließend wird ein Gutachten erstellt und dem Gericht sowie den Beteiligten zur Verfügung gestellt. Mehr Details zum Verkehrswert und Gutachter können Sie hier nachlesen.
Danach legt das Gericht legt einen Termin für die Versteigerung fest. Dieser Termin wird öffentlich bekanntgegeben . Dies erfolgt auf der Website des Gerichts, in regionalen Zeitungen und auf speziellen Plattformen für Zwangsversteigerungen, u.a. auch auf www.zvg-portal.de. So können interessierte Bieter und Kaufinteressenten vorab informieren und den Termin einplanen.
Am Versteigerungstag findet das Verfahren in einem Saal des Amtsgerichts statt. Interessierte Bieter müssen persönlich anwesend sein oder eine Vertretung mit schriftlicher Vollmacht entsenden. Bei einem Gebot müssen Bieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts (nicht nur ihn Höhe des gewünschten maximalen Gebotes) hinterlegen. Diese Sicherheitsleistung wird in der Regel in Form einer Bankbürgschaft, Vorabüberweisung und Hinterlegung auf ein Gerichtskonto des Versteigerungsgerichts oder einem von ihrer Bank ausgestellten Verrechnungsscheck erbracht. Damit wird sichergestellt, dass nur ernsthafte Bieter ein Gebot abgeben (können).
Der Versteigerungstag verläuft in mehreren Phasen
Unmittelbar nach der Versteigerung beginnt auch die Zuschlagsfrist. Diese beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Während dieser Zeit können Beteiligte, wie der bisherige Eigentümer oder Gläubiger, noch Einsprüche gegen den Zuschlag erheben. Die Zuschlagsfrist schützt so die Interessen aller Beteiligten im Verfahren und stellt sicher, dass der Zuschlag nur dann rechtskräftig wird, wenn keine berechtigten Einwände vorliegen. Möglich sind Einsprüche etwa bei Verfahrensfehlern oder besonderen Härtefällen für den Schuldner, wobei solche Fälle streng geprüft werden.
Wenn keine Einsprüche erhoben oder diese vom Gericht abgelehnt werden, bleibt/wird der Zuschlag rechtskräftig, und der Ersteigerer ist der rechtmäßige Erwerber der Immobilie. Dieser rechtliche Erwerb bedeutet jedoch noch nicht, dass der neue Eigentümer sofort in Besitz der Immobilie ist. Evtl. Mietverträge können im Sonderkündigungsrecht gekündigt werden und die bisherigen Eigentümer sind verpflichtet auszuziehen. Falls diese sich weigern, kann eine Zwangsräumung durchgesetzt werden.
Wann ist der Gebotsbetrag (also Kaufpreis) nach dem Zuschlag in der Versteigertung zu bezahlen?
Die Bezahlung des restlichen Gebotes (Differenz zwischen der Sicherheitsleistung (falls es sich um einen Hinterlegung auf dem Gerichtskonto handelt) und dem Zuschlagsbetrag nebst Gerichtskosten ist innerhalb einer festgelegten Frist, von vier bis sechs Wochen nach der Rechtskraft des Zuschlags an das Gericht überweisen. Aus dieser Zahlung verteilt das Gericht im Verteilungstermin das vorhandene Geld nach der Rangstelle der Forderungen im Grundbuch an die Gläubiger. Es kann durchaus sein, dass nachrangige Forderungen der Gläubiger "leer ausgehen", wenn die an der Immobilie lastenden Schulden höher sind als das maximale Gebot.
Nach vollständiger Zahlung veranlasst das Gericht den Grundbucheintrag des neuen Eigentümers in Form einer sog. Grundbuchberichtigung. Mit diesem Eintrag wird der Eigentumsübergang offiziell und rechtlich abgeschlossen.
Bei einer Zwangsversteigerung kauft man oft sprichwörtlich "die Katze im Sack". Ob die verfügbaren Informationen über das Objekt im Gutachten noch aktuell oder vollständig sind ist meist ungewiss. Vor allem der Zustand der Immobilie lässt sich schwer einschätzen, wenn eine Besichtigung vorab nicht möglich war. Während des Versteigerungsverfahrens erfolgen üblicherweise keine Reparaturen am Objekt mehr. Oft wird selbst dem Gutachter der Zugang zum Haus vom Eigentümer verwehrt, sodass potenzielle Mängel wie Schimmel im Keller oder ein undichtes Dach unentdeckt bleiben können. Solche unbekannten Baumängel oder Sanierungsrückstau können dann nach dem Kauf zu hohen oder unerwarteten Kosten führen und machen den Erwerb bei einer Zwangsversteigerung zu einem risikoreichen Unterfangen. Es gibt kein Rücktrittsrecht nach der Versteigerung, egal wie gut oder schlecht die Immobilie ist. Beachten Sie dies bei Ihrem Maixmalgebot.
Doch nicht nur der bauliche Zustand kann Schwierigkeiten bereiten. In einigen Fällen bleiben auch Rechte Dritter bestehen – beispielsweise Mietverhältnisse. Als neuer Eigentümer können Sie dann nicht sofort über die Immobilie verfügen und müssen möglicherweise bestehende Mietverträge zu den bisherigen Bedingungen fortführen. Zudem kann es vorkommen, dass der bisherige Eigentümer oder Mieter sich weigert, die Immobilie freiwillig zu räumen. Solche Situationen machen gerichtliche Schritte notwendig, die mit zusätzlichen Kosten und zeitlichem Aufwand verbunden sind.
Beim Kauf einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung gibt es für Bieter einige wichtige Tipps und Strategien, die helfen, ein erfolgreiches Gebot abzugeben und Risiken zu minimieren. Da Zwangsversteigerungen anders ablaufen als herkömmliche Immobilienkäufe, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Hier sind einige Tipps für Bieter:
Längerfristig erfolgreich zu bieten bei einer Zwangsversteigerung erfordert Geduld, Vorbereitung und eine durchdachte Strategie. Indem Sie gut informiert sind und ruhig bleiben, können Sie die besten Chancen haben, das Objekt zu einem fairen Preis zu ersteigern. Besuchen Sie ab besten vor Ihrem ersten Gebot ein paar Versteigerungen bei Gericht.
Was ist eine Zwangsversteigerung?
Eine Zwangsversteigerung ist ein Verfahren, bei dem das Eigentum eines Schuldners verkauft wird, um offene Schulden zu begleichen. Dies erfolgt, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen.
Wie wird eine Zwangsversteigerung eingeleitet?
In der Regel wird die Zwangsversteigerung von einem Gläubiger (z. B. einer Bank) beantragt, nachdem der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Das Gericht prüft die Situation und erlässt einen Beschluss zur Durchführung der Zwangsvollstreckung.
Was passiert nach dem Antrag auf Versteigerung?
Das Gericht prüft den Antrag und stellt sicher, dass alle notwendigen Formalitäten erfüllt sind. Ein Gutachter wird beauftragt, den Wert der zu versteigernden Immobilie zu ermitteln. Ein Versteigerungstermin wird festgelegt und die Informationen über das Objekt werden öffentlich bekannt gemacht.
Was kann versteigert werden?
In der Regel handelt es sich um Immobilien (Haus, Wohnung, Grundstück, Wald, Acker, Gewerbeimmobilie, Mehrfamilienhaus), aber auch andere Vermögenswerte wie Fahrzeuge oder Unternehmensanteile können versteigert werden.
Wie läuft die Versteigerung ab?
Die Versteigerung findet in der Regel öffentlich statt, meist im Amtsgericht. Interessierte Bieter können Gebote abgeben. Der Startpreis wird auf Basis des Gutachtens des Sachverständigen festgelegt und liegt häufig bei einem Prozentsatz des Verkehrswerts. Bieter geben Gebote ab, und der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Der Höchstbietende muss den Kaufpreis innerhalb einer festgelegten Frist bezahlen.
Kann jeder an einer Zwangsversteigerung teilnehmen?
Grundsätzlich kann jeder Volljährige an einer Zwangsversteigerung teilnehmen. In der Regel ist keine Registrierung erforderlich, jedoch sollte sich der Bieter im Vorfeld informieren, ob eine Sicherheitsleistung oder ein Nachweis der Zahlungsfähigkeit notwendig ist.
Wie lange dauert eine Zwangsversteigerung?
Der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zum Zuschlag kann mehrere Monate bis Jahre dauern. Die Versteigerung selbst dauert in der Regel nur eine Stunde (Bietstunde 30 Minuten nebst Verfahrensstart).
Was passiert, wenn kein Bieter / Käufer gefunden wird?
Wenn bei der Versteigerung kein Gebot abgegeben wird oder das Gebot unter dem Mindestpreis liegt, wird ein neuer Termin für eine weitere Versteigerung angesetzt. Der Wertgrenzen des Mindestgebotes reduzieren sich auf 5/10 oder fallen ganz weg.
Kann der Schuldner das Objekt zurückbekommen?
Unter bestimmten Umständen kann der Schuldner die Immobilie zurückerwerben, wenn er den gesamten ausstehenden Betrag (einschließlich der Versteigerungskosten) innerhalb einer festgelegten Frist vor der Versteigerung bezahlt. Dies wird als „Rückerwerb“ bezeichnet. Er kann als Miteigentümer bei einer Teilungsversteigerung auch selbst bieten.
Welche Kosten fallen neben dem Kaufpreis nach einer Zwangsversteierung an?
Der Käufer trägt in der Regel die Versteigerungskosten, die z. B. Gerichtsgebühren und Notarkosten für den Kaufvertrag umfassen können. Diese sind ca. 1.% des Verkehrswertes.. Bestehende Lasten wie Hypotheken oder Grundschulden werden im Regelfall gelöscht, außer der Rechtspfleger weist auf stehen bleibende Rechte hin.
Kann die Immobilie in der Versteigerung noch selbst/freihändig verkauft werden?
Ja ein freihändiger Verkauf der Immobilie ist bis zum konkreten Versteigerungstermin möglich. Details und den Ablauf lesen Sie hier Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück vor bzw. während des Versteigerungsverfahrens
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