Die Nebenkostenabrechnung ist ein fester Bestandteil des Mietverhältnisses und sorgt oft für Diskussionen zwischen Vermieter und Mieter. Sie umfasst die Betriebskosten, welche während des Mietzeitraums anfallen und gibt Auskunft über die Verteilung bzw. Umlagefähigkeit auf die Mieter. Die jährliche Abrechnung stellt für den Mieter oft eine Überraschung dar. Diese kann positiv bei einem Guthaben (Erstattung) und negativ bei einer Nachzahlung sein. Doch was genau ist eine Nebenkostenabrechnung für den Mieter? Welche Kosten darf man umlegen und welche nicht? Was muss in der Nebenkostenabrechnung stehen? Welche Fristen gibt es? Was bedeutet eine Nachzahlung oder ein Guthaben? Gibt es häufige Fehler und wie kann man die Abrechnung überprüfen? Welche Sonderfälle sind bekannt? Welche Rechten und Pflichten hat die Mieterseite und welche die Vermieterseite? All diese Fragen werden wir in diesem Artikel klären.
Die Nebenkostenabrechnung ist ein Dokument, welches der Vermieter seinem Mieter regelmäßig (normalerweise einmal pro Jahr) vorlegt, damit die angefallenen Betriebskosten einer Immobilie abgerechnet werden können. Diese dient zur transparenten Darstellung und Verteilung der Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) auf die Mieter, welche im Mietvertrag vereinbart sind. Diese Kosten werden in den meisten Fällen als monatliche Vorauszahlung vom Mieter geleistet. In der Nebenkostenabrechnung wird geprüft, ob die Vorauszahlungen die tatsächlichen Betriebskosten abdecken. Wenn sich ein Überschuss ergibt, bekommt der Mieter ein Guthaben. Falls der Betrag allerdings zu niedrig ist, muss der Mieter eine Nachzahlung leisten. Für die Mieter ist die Betriebskostenabrechnung ein wichtiges Hilfsmittel, um die Kosten nachvollziehen zu können und sicherzustellen, dass die Berechnung korrekt ist. Nach § 556 BGB muss die Abrechnung verständlich und übersichtlich sein, damit der Mieter die angesetzten Posten überprüfen kann.
In einer Nebenkostenabrechnung unterscheidet man zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da nur umlagefähige Kosten auf die Mieter übertragen werden dürfen. Das vom Wohnungseigentümer an die Hausverwaltung zu zahlende Hausgeld enthält beide Kostenbestandteile. Die nicht umlagefähigen Kosten sind für die Wartung, Pflege, Reparatur und evtl. Modernisierung / Sanierung des Mehrfamilienhauses und betreffen nur den Vermieter.
Umlagefähige Kosten:
Umlagefähige Kosten (auch Betriebskosten genannt) sind Ausgaben, welche dem Vermieter durch den Betrieb und die Bewirtschaftung der Immobilie entstehen und die gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu gehören unter anderem:
Nicht umlagefähige Kosten:
Nicht umlagefähige Kosten sind jene Ausgaben, welche der Vermieter nicht auf die Mieter übertragen darf. Dazu zählen insbesondere:
Eine Nebenkostenabrechnung muss bestimmte Inhalte und Angaben enthalten, um rechtlich korrekt und nachvollziehbar zu sein. Die wichtigsten Bestandteile sind:
1. Abrechnungszeitraum:
Der Zeitraum für den die Abrechnung gilt (meist ein Jahr) muss in der Betriebskostenabrechnung angegeben werden, da diese immer nur für einen abgeschlossenen Zeitraum erstellt werden darf.
2. Gesamtkosten der Nebenkostenarten:
Die gesamten im Abrechnungszeitraum angefallenen Betriebskosten müssen aufgeführt werden, wie die Heizkosten, die Wasserkosten, die Müllentsorgungskosten, etc.
3. Verteilerschlüssel:
Die Abrechnung muss den Schlüssel angeben, nach welchem die Kosten auf die Mieter verteilt werden. Die häufigsten Verteilerschlüssel sind:
4. Anteil des Mieters:
Aus den Gesamtkosten und dem Verteilerschlüssel muss klar hervorgehen, welcher Anteil auf den Mieter anfällt.
5. Bereits geleistete Vorauszahlungen:
Es müssen die vom Mieter im Abrechnungszeitraum bereits geleisteten Vorauszahlungen aufgeführt werden.
6. Ergebnis der Abrechnung:
Die Differenz aus den umlagefähigen Betriebskosten und den Vorauszahlungen ergibt sich ein Guthaben oder eine Nachzahlung.
7. Belege und Nachweise:
Ein Mieter hat das Recht auf Einsicht in die Belege der Abrechnung, damit er die aufgeführten Kosten überprüfen kann.
8. Frist zur Abrechnung:
Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. Eine verspätete Abrechnung kann dazu führen, dass der Mieter keine Nachzahlung mehr leisten muss (außer der Vermieter kann nachweisen, dass er nicht an der Verzögerung schuld ist).
Die Nebenkostenabrechnung unterliegt klaren Fristen, welche sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter von Bedeutung sind. Diese Fristen regeln die Erstellung der Abrechnung, die Zeit in der Mieter Einsprüche einlegen können und wann die Forderungen verjähren.
Frist für die Erstellung der Abrechnung (gilt für den Vermieter):
Der Vermieter ist verpflichtet die Betriebskostenabrechnung spätestens nach 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter vorzulegen. Wenn der Vermieter diese Frist verpasst, kann dieser keine Nachzahlungen mehr fordern. Die einzige Ausnahme besteht, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die Verzögerung nicht in seiner Verantwortung liegt (z. B. verspätete Abrechnungen von Versorgern).
Achtung:
Wenn die Abrechnung ein Guthaben ergibt, kann der Mieter trotz Verspätung dieses Guthaben fordern!
Beispiel:
Wenn der Abrechnungszeitraum am 01.01.2023 beginnt und zum 31.12.2023 endet, muss die Abrechnung bis spätestens 31.12.2024 beim Mieter eingegangen sein.
Frist für Einsprüche (gilt für den Mieter):
Der Mieter hat nach Erhalt der Abrechnung eine Frist von 12 Monaten, um einen Einspruch geltend zu machen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Abrechnung. Auch nach Ablauf der Frist können Mieter einen Fehler beanstanden, welcher auf einen offensichtlichen Rechenfehler oder auf nicht umlagefähige Kosten zurückführt.
Beispiel:
Der Mieter erhält seine Nebenkostenabrechnung zum 20.11.2024. Also kann er bis zum 20.11.2025 seine Einsprüche geltend machen.
Verjährung von Forderungen:
Sowohl Nachforderungen des Vermieters als auch Rückerstattungsansprüche des Mieters unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Abrechnung fällig wurde oder der Anspruch entstanden ist.
Beispiel:
Die Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung aus dem Jahr 2023, welche im Jahr 2024 erstellt wurde, verjährt am 31.12.2027.
Frist für Vorauszahlungen:
Mieter können zu viel geleistete Vorauszahlungen zurückfordern, wenn der Vermieter die Abrechnung nicht rechtzeitig vorlegt. Dazu gibt es jedoch keine feste gesetzliche Frist. Hier gilt, dass der Mieter den Vermieter schriftlich zur Abrechnung auffordern kann.
Wichtige Hinweise:
Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung zeigt, ob der Mieter eine Nachzahlung leisten muss oder ein Guthaben hat. Diese Differenz ergibt sich aus den bereits gezahlten Vorauszahlungen der Mieters und den tatsächlich umlagefähigen Betriebskosten.
Nachzahlung:
Eine Nachzahlung liegt vor, wenn die im Abrechnungszeitraum angefallenen Nebenkosten die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen übersteigen.
Ursachen für Nachzahlungen:
Zahlungsfrist:
Nach Erhalt der Abrechnung muss der Mieter die Nachzahlung innerhalb einer angemessenen Frist begleichen. Normalerweise beträgt diese 30 Tage, sofern im Mietvertrag oder der Abrechnung keine Frist genannt ist.
Guthaben:
Falls die tatsächlichen Betriebskosten geringer ausfallen als die vorausgezahlten Beträge, entsteht ein Guthaben.
Mögliche Ursachen für ein Guthaben:
Erstattungspflicht des Vermieters:
Der Vermieter ist dazu verpflichtet das Guthaben unverzüglich nach Erstellung der Abrechnung an den Mieter auszuzahlen. Gesetzlich gibt es keine Frist, aber die Rückzahlung sollte innerhalb von 30 Tagen erfolgen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Bei der Nebenkostenabrechnung mit Mietern können verschiedene Fehler auftreten, die rechtliche Konsequenzen haben können. Hier sind einige der häufigsten Fehler:
Die Nebenkostenabrechnung kann fehlerhaft oder unvollständig sein. Deswegen ist es wichtig, dass diese genau geprüft wird bevor sie abgeschickt wird oder eine Nachzahlung / ein Guthaben geleistet wird.
Formale Anforderungen:
Inhaltliche Prüfung:
Umlagefähige Kosten:
Verteilerschlüssel:
Vorauszahlungen:
Einzelne Posten prüfen:
Einspruch erheben:
Es gibt verschiedene Sonderfälle, welche bei der Nebenkostenabrechnung auftreten können und welche besondere Beachtung anfordern. Diese Situationen können zu Verwirrung oder Konflikten zwischen Mietern und Vermietern führen. Hier sind einige häufige Sonderfälle:
Änderungen der Betriebskosten während des Abrechnungszeitraums:
Zwischenzeitliche Mieterwechsel:
Unklare Heizkostenabrechnung:
Unwirksame oder fehlerhafte Vereinbarungen im Mietvertrag:
Vorauszahlungen und tatsächlicher Verbrauch:
Betriebskosten bei unbewohnbaren Wohnungen:
Fehlerhafte Verteilung der Kosten:
Vereinbarte Pauschalen für Nebenkosten:
Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten:
Rechte des Mieters bei der Nebenkostenabrechnung:
Recht auf eine korrekte und fristgerechte Abrechnung:
Recht auf Einsicht in die Belege:
Recht auf Widerspruch und Einspruch:
Recht auf Rückzahlung von Guthaben:
Recht auf Anpassung der Vorauszahlungen:
Pflichten des Mieters bei der Nebenkostenabrechnung:
Pflicht zur Zahlung der Nebenkosten:
Pflicht zur Überprüfung der Abrechnung:
Pflicht zur Information über Änderungen:
Rechte des Vermieters bei der Nebenkostenabrechnung:
Recht auf Vorauszahlungen:
Recht auf Abrechnung der Nebenkosten:
Recht auf Nachzahlung bei der niedrigen Vorauszahlungen:
Recht auf Anpassung der Vorauszahlungen:
Pflichten des Vermieters bei der Nebenkostenabrechnung:
Pflicht zur fristgerechten Abrechnung:
Pflicht zur Korrektheit der Abrechnung:
Pflicht zur Belegvorlage:
Pflicht zur Rückzahlung von Guthaben:
Wir haben für Sie ein Musterformular einer Nebenkostenabrechnung erstellt: HIER KLICKEN
Vermieter Anschrift:
Name des Vermieters
Adresse des Vermieters
Telefonnummer/E-Mail des Vermieters
Mieter Anschrift:
Name des Mieters
Adresse des Mietobjekts
Datum
Nebenkostenabrechnung vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ
Sehr geehrte Frau …/Sehr geehrter Herr…,
gemäß § 556 Abs. 3 BGB ist über die mietvertragsgemäß von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten jährlich abzurechnen.
Für Ihre Wohnung entfallen für den Zeitraum vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ folgende Betriebskosten:
Allgemeine Angaben zum Objekt:
Gesamtwohnfläche des Objekts: XXX,XX m²
Wohnfläche Ihrer Wohnung: XXX,XX m²
Gesamtanzahl der Wohnungen: XX Stück
Position | Gesamtkosten (€) | Umlageschlüssel | Kosten für den Mieter (€) |
Grundsteuer | XXX,XX | z. B. nach Wohnfläche | XXX,XX |
Gartenpflege | XXX,XX | z. B. nach Wohnfläche | XXX,XX |
Wasser | XXX,XX | z. B. nach Verbrauch | XXX,XX |
Aufzug | XXX,XX | z. B. nach Wohnfläche | XXX,XX |
Müllabfuhr | XXX,XX | z. B. nach Wohnfläche | XXX,XX |
Versicherungen | XXX,XX | z. B. nach Wohnfläche | XXX,XX |
Hausmeister | XXX,XX | z.B. nach Wohneinheiten | XXX,XX |
Allgemeinbeleuchtung | XXX,XX | z. B. nach Wohnfläche | XXX,XX |
Zwischensumme | XXX,XX € |
Hiervon entfällt auf den Abrechnungszeitraum ein Anteil von X Monaten /12 Monaten | XXX,XX € |
Summe der Nebenkosten Ihrer Mieträume | XXX,XX € |
Hierauf haben Sie Vorauszahlungen in Höhe von … geleistet. | XXX,XX € |
Es errechnet sich ein Guthaben/eine Nachzahlung in Höhe von | XXX,XX € |
Das Guthaben wird Ihnen erstattet. / Die Nachzahlung bitte ich bei der nächsten Mietzahlung zusätzlich zu entrichten.
Die Abrechnungsbelege können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift des Vermieters
Nebenkosten sind die Betriebskosten, die zusätzlich zur Grundmiete von Mietern getragen werden. Sie umfassen Kosten wie Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeisterdienste, Versicherung und viele andere, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Gebäudes entstehen.
Umlagefähig sind alle Kosten, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelistet sind, wie z. B. Heizkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Kosten für den Hausmeister. Verwaltungskosten und Reparaturen sind jedoch nicht umlagefähig.
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter nicht mehr zur Zahlung einer Nachforderung verpflichtet werden. Es entsteht jedoch kein Anspruch auf Rückzahlung von Vorauszahlungen.
Man sollte den Abrechnungszeitraum, den Verteilerschlüssel, die einzelnen Posten, die Vorauszahlungen und die Belegeinsicht.
Der Mieter hat das Recht, Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung zu erheben, wenn er Fehler feststellen. Der Einspruch muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung erfolgen. Er sollte sich schriftlich an den Vermieter wenden und die fehlerhaften Posten benennen.
Ja, wenn die tatsächlichen Nebenkosten höher sind als die Vorauszahlungen, welche der Mieter im Laufe des Jahres geleistet hat, ist er verpflichtet, die Nachzahlung zu begleichen. Die Zahlung muss in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung erfolgen.
Wenn die Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlichen Nebenkosten, hat der Mieter einen Anspruch auf ein Guthaben. Der Vermieter ist verpflichtet, dieses innerhalb von 30 Tagen nach der Abrechnung zu erstatten.
Wenn im Abrechnungszeitraum ein Mieterwechsel stattgefunden hat, wird die Nebenkostenabrechnung anteilig für jeden Mieter erstellt. Der alte Mieter zahlt für den Zeitraum bis zum Auszug, der neue Mieter für den Zeitraum nach dem Einzug.
Wenn die Wohnung für einen längeren Zeitraum unbewohnbar war (z. B. durch Renovierungen oder einen Wasserschaden), können die Nebenkosten anteilig gekürzt werden. Dies muss jedoch nachgewiesen werden.
Ja, der Vermieter kann die Vorauszahlungen anpassen, wenn sich die Betriebskosten erhöhen (z. B. durch steigende Energiepreise). Er muss den Mieter jedoch schriftlich darüber informieren und eine nachvollziehbare Begründung liefern.
Ja, die Nebenkostenabrechnung muss für den Mieter nachvollziehbar und transparent sein. Der Vermieter muss die einzelnen Kostenpositionen detailliert angeben und den angewendeten Verteilerschlüssel klar darstellen.
Wenn der Mieter Fehler feststellt (z. B. doppelte Posten oder falsche Verteilerschlüssel), sollte er den Vermieter schriftlich darüber informieren und eine Korrektur verlangen.
Wenn der Mietvertrag während des Abrechnungszeitraums endet, muss der Vermieter dem Mieter die Nebenkostenabrechnung dennoch innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zuschicken, auch wenn dieser zu diesem Zeitpunkt bereits ausgezogen sind.
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