Gutachterausschuss und Kaufpreissammlung - der Schlüssel zu Transparenz im Deutschen Immobilienmarkt

Gutachterausschuss

Wer ein neues Zuhause sucht oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchte, steht oft vor der Frage, wie sich ein fairer Preis ermitteln lässt. Die Preisunterschiede je nach Lage, Größe und Zustand von Immobilien können erheblich sein. Manche Objekte erscheinen angemessen, während andere überteuert oder unerklärlich günstig wirken. Um fundierte Entscheidungen zu treffen und Fehlkäufe zu vermeiden, sind verlässliche und objektive Daten unverzichtbar. Hier kommen die Gutachterausschüsse ins Spiel.

In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die Rolle der Gutachterausschüsse und ihrer Kaufpreissammlungen. Wir zeigen, wie diese Einrichtungen den Immobilienmarkt stabilisieren, eine objektive Preisfindung ermöglichen und letztlich für mehr Transparenz und Fairness sorgen. So wird der Immobilienmarkt nicht nur für Käufer und Verkäufer, sondern für alle Marktteilnehmer langfristig zuverlässiger und sicherer.

Der Gutachterausschuss

In Deutschland werden zur Ermittlung von Immobilienwerten sogenannte Gutachterausschüsse eingerichtet. Diese Gremien bestehen aus unabhängigen, weisungsfreien Immobiliensachverständigen, die ihre Aufgaben eigenständig wahrnehmen. Zu den wesentlichen Tätigkeiten der Gutachterausschüsse gehören die Führung von Kaufpreissammlungen, die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sowie die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken.

Jeder Gutachterausschuss ist für ein bestimmtes geografisches Gebiet zuständig, in der Regel eine Stadt oder einen Landkreis. Die organisatorische Anbindung der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse variiert je nach Bundesland. So sind die Geschäftsstellen in Baden-Württemberg bei den Kommunen angesiedelt, während sie in Nordrhein-Westfalen bei den Vermessungs- und Katasterämtern der kreisfreien Städte und Landkreise zu finden sind. In Niedersachsen sind die Gutachterausschüsse als besondere Landesbehörde den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) zugeordnet.

Laut § 198 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bundesländer verpflichtet, bei mehr als zwei Gutachterausschüssen entweder obere Gutachterausschüsse oder zentrale Geschäftsstellen einzurichten. Diese übergeordneten Stellen sollen eine überregionale Markttransparenz für Grundstücke sicherstellen. Zu diesem Zweck führen sie bundesweite Analysen und Auswertungen zum Grundstücksmarkt durch. Die Ergebnisse werden alle zwei Jahre in einem deutschlandweiten Grundstücksmarktbericht veröffentlicht. Die von den Gutachterausschüssen bereitgestellten Informationen können von Bürgern gegen eine Gebühr eingesehen werden.

Entstehung der Gutachterausschüsse auf Landesebene

Die Einrichtung von Gutachterausschüssen auf Gemeindeebene begann im Jahr 1960. Zuvor war der Immobilien- und Grundstücksmarkt stark reguliert. Im Jahr 1936 wurde durch die sogenannte Preisstoppregelung die freie Preisbildung auf dem Markt eingeschränkt. Grundstücke durften nicht mehr zu frei verhandelten Preisen verkauft werden. Ziel dieser Maßnahme war es, einer inflationären Entwicklung auf dem Immobilienmarkt entgegenzuwirken. Mit dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahr 1960 wurde der Preisstopp aufgehoben, wodurch der Immobilienmarkt wieder für den freien Handel geöffnet wurde. Diese Liberalisierung führte jedoch zu Unsicherheiten in der Bevölkerung. Viele Menschen waren sich über den tatsächlichen Wert von Grundstücken im Unklaren, und die bisherige Wertermittlung war unzureichend. Um Käufer und Verkäufer vor möglichen Nachteilen zu schützen und die Markttransparenz zu verbessern, sah der Gesetzgeber Handlungsbedarf. Dies führte zur Einführung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die als unabhängige Gremien mit der objektiven Wertermittlung von Grundstücken beauftragt wurden. Mit der Einführung des Baugesetzbuches im Jahr 1987 wurden die Grundlagen für eine transparente Marktbeobachtung weiter gestärkt. Ziel war es, den Grundstücksmarkt noch klarer zu strukturieren und die Informationsbasis für Marktteilnehmer zu verbessern.

Obere Gutachterausschüsse

Im Zuge der Subprime-Krise und der darauffolgenden Weltwirtschaftskrise hat der Bundesgesetzgeber mit der Baurechtsnovelle 2009 beschlossen, in jedem Bundesland entweder einen Oberen Gutachterausschuss oder eine Zentrale Geschäftsstelle einzurichten. In den Stadtstaaten wird diese Funktion vom jeweils zuständigen örtlichen Gutachterausschuss übernommen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz am Immobilienmarkt zu erhöhen und künftigen Krisen wie der von 2007 vorzubeugen. Seitdem arbeiten die Oberen Gutachterausschüsse der Bundesländer und Stadtstaaten in der Arbeitsgemeinschaft der Oberen Gutachterausschüsse zusammen, um den Immobilienmarktbericht Deutschland zu erstellen.

Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde im Freistaat Bayern im September 2015 eingerichtet. Er besteht aus 25 Mitgliedern sowie einem Vorsitzenden. Bereits im Jahr 2016 veröffentlichte der Ausschuss den ersten Immobilienmarktbericht für Bayern, der seither regelmäßig erscheint. Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung dem Standort Landshut zugeordnet. Diese Entscheidung erfolgte auf Grundlage der Überarbeitung der Gutachterausschussverordnung Ende 2014. Ziel dieser organisatorischen Neuausrichtung war es, die Effizienz und Effektivität der Gutachterausschüsse in Bayern weiter zu stärken und die Markttransparenz im Bereich der Immobilienbewertung zu fördern.

Vergleich "Normaler" Gutachterausschuss und Oberer Gutachterausschuss

normaler vs. oberer Gutachterausschuss

Zuständigkeit vom Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat die zentrale Aufgabe, Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu schaffen. Diese Markttransparenz ist ein essenzielles Element, um Käufern, Verkäufern sowie weiteren Marktteilnehmern, wie Banken, Investoren oder öffentlichen Stellen, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Immobilien Beleihungen, Bewertungen und Transaktionen zu bieten. Ein wesentlicher Baustein der Markttransparenz ist die Kaufpreissammlung. Dabei werden alle notariell beurkundeten Grundstücks- und Immobilienverkäufe systematisch erfasst, analysiert und ausgewertet. Diese Kaufpreisdaten dienen als Grundlage für die Erstellung von Bodenrichtwerten.

Bodenrichtwerte sind Durchschnittswerte für den Bodenpreis pro Quadratmeter in einer bestimmten Lage oder Zone und stellen eine wichtige Orientierungshilfe für Marktteilnehmer dar. Sie geben Auskunft darüber, welche Preise in der Vergangenheit für vergleichbare Grundstücke in einem bestimmten Gebiet gezahlt wurden. Darüber hinaus erstellt der Gutachterausschuss Grundstücksmarktberichte. Diese Berichte enthalten detaillierte Analysen der Entwicklungen auf dem Grundstücks- und Immobilienmarkt. Sie geben Aufschluss über Preisentwicklungen, Markttrends, Angebot und Nachfrage sowie regionale Unterschiede. Die Berichte bieten somit eine umfassende Marktübersicht und ermöglichen es den Beteiligten, die aktuelle Marktlage besser einzuschätzen.

Durch die Kombination von Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerten und Grundstücksmarktberichten wird die notwendige Markttransparenz sichergestellt. Dies schützt Käufer und Verkäufer vor Übervorteilung und sorgt für faire und nachvollziehbare Preisfindungsprozesse. Insbesondere Banken, Versicherungen, Gutachter und öffentliche Stellen nutzen diese Informationen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Für Privatpersonen stellen die veröffentlichten Bodenrichtwerte eine wichtige Orientierung dar, wenn es um den Verkauf, Kauf oder die Bewertung von Grundstücken geht. Insgesamt leistet der Gutachterausschuss einen entscheidenden Beitrag zur Stabilität und Fairness auf dem Grundstücksmarkt. Seine Arbeit sorgt dafür, dass sich der Marktpreis für Grundstücke und Immobilien auf einer nachvollziehbaren, objektiven Grundlage bildet, wodurch Vertrauen und Sicherheit bei den Marktteilnehmern geschaffen werden.

Generelle Zusammensetzung des Ausschusses

Jeder Gutachterausschuss für Grundstückswerte wird von einem Vorsitzenden geleitet, der mehrere Stellvertreter an seiner Seite hat. Der Vorsitzende ist immer ein Angestellter der Behörde, die für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses verantwortlich ist. Zusätzlich zum Vorsitzenden gehören dem Gutachterausschuss auch verschiedene weitere Gutachter an. Hierzu zählen vor allem Mitarbeitende der zuständigen Finanzbehörden oder Finanzämter. Darüber hinaus gibt es auch ehrenamtliche Mitglieder, die über fundierte Kenntnisse des Immobilienmarktes verfügen. Zu diesen zählen in der Regel freiberufliche Bauingenieure, Architekten, Immobilienmakler sowie Fachkräfte aus Banken und Versicherungen, die als Immobiliensachverständige arbeiten.

Aufgaben der Gutachter 

Die Hauptaufgabe des Gutachterausschusses besteht darin, für Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen. Die genauen Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind in den §§ 193 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) festgelegt. Der Gutachterausschuss übernimmt dabei folgende konkrete Aufgaben:

  • Beobachtung der Marktentwicklungen und -trends Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Bereitstellung von Informationen über die Anzahl der Kaufabschlüsse im jeweiligen Zuständigkeitsbereich
  • Erstellung von Gutachten zum Wert von unbebauten und bebauten Grundstücken auf Antrag
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten
  • Anfertigung von Gutachten zur Höhe von Entschädigungen, beispielsweise bei Enteignungen oder ähnlichen Rechtsverlusten

Falls für die Wertermittlung zusätzliche Daten wie Kapitalzinssätze (Liegenschaftszinssatz), Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten oder Vergleichsfaktoren erforderlich sind, ist der Gutachterausschuss ebenfalls dafür zuständig, diese zu erheben und bereitzustellen.

Darüber hinaus gibt es einige zusätzliche Aufgaben, die nicht direkt im Baugesetzbuch geregelt sind, aber dennoch zum Aufgabenbereich der Gutachterausschüsse gehören. Dazu zählen:

  • Erstellung von Mietwertübersichten
  • Erstellung von Gutachten zu Miet- und Pachtwerten
  • Veröffentlichung von Grundstücksmarktberichten
  • Erteilung von weiteren relevanten Auskünften zu Markt- und Grundstückswerten

Durch diese Aufgaben trägt der Gutachterausschuss entscheidend zur Markttransparenz bei und stellt sicher, dass alle Beteiligten fundierte und verlässliche Informationen für ihre Entscheidungen erhalten.

Grundlage für Immobiliengutachter - die Kaufpreissammlung

Eine Kaufpreissammlung ist eine systematische Sammlung von Informationen zu Immobilienkäufen, die in einem bestimmten geografischen Gebiet durchgeführt wurden. Diese Sammlung erfasst die Kaufpreise von Grundstücken und Immobilien, die in der Regel in notariellen Kaufverträgen dokumentiert sind. Sie enthält also Daten über Transaktionen, wie den Preis und die Eigenschaften der verkauften Objekte (z. B. Lage, Größe, Art des Grundstücks oder Gebäudes). Die Kaufpreissammlung spielt eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung von Grundstückswerten und trägt somit wesentlich zur Markttransparenz bei. Sie liefert wertvolle Informationen über die tatsächlichen Transaktionspreise und gibt einen realistischen Überblick über die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt. Dadurch können Immobilienbewertung und -analyse präziser durchgeführt werden. Sie ist auch eine Grundlage für die Festlegung von Bodenrichtwerten, die als Orientierungshilfe für Käufer und Verkäufer dienen.

Woher erhält der Gutachteraussuss die aktuellen Markt verkauften Kaufpreise ?

Der Gutachterausschuss erhält die Kaufpreise in erster Linie aus den notariellen Kaufverträgen von Immobilienkäufen. Diese Verträge müssen in Deutschland notariell beurkundet werden, und der Notar ist gesetzlich verpflichtet, die relevanten Daten über den Kaufpreis an die Gutachterausschüsse weiterzuleiten. Die genauen Quellen sind:

  • Notarielle Kaufverträge: Der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet, meldet den Kaufpreis sowie weitere relevante Details (z. B. Grundstücksgröße, Lage, Art der Immobilie) an den zuständigen Gutachterausschuss. Diese Daten fließen in die Kaufpreissammlung ein.
  • Öffentliche Register: Die Kaufverträge werden nach der Beurkundung beim Grundbuchamt eingereicht, und der Gutachterausschuss hat Zugang zu den relevanten Informationen aus diesen öffentlichen Registern.
  • Meldungen von Parteien: In einigen Fällen können auch andere Akteure, wie Immobilienmakler oder Banken, die an einer Transaktion beteiligt sind, dem Gutachterausschuss Daten zur Verfügung stellen, insbesondere wenn es um die Bewertung von Objekten geht.
  • Selbsterklärung der Parteien: Käufer und Verkäufer können in bestimmten Fällen ebenfalls Angaben zu den Transaktionspreisen machen, insbesondere wenn sie eine Wertermittlung oder ein Gutachten durch den Ausschuss anfordern.

Welche Auswirkungen hat die Kaufpreissammlung auf den Immobilienmarkt?

Die Kaufpreissammlung hat weitreichende Auswirkungen auf den Immobilienmarkt:

  • Markttransparenz: Sie trägt maßgeblich zur Erhöhung der Markttransparenz bei, indem sie eine klare und objektive Grundlage für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien liefert. Käufer und Verkäufer können sich auf verlässliche Preisdaten stützen, was zu einer faireren Preisgestaltung führt.
  • Preisorientierung: Die Sammlung hilft dabei, den Marktwert von Immobilien und Grundstücken realistisch zu bestimmen. Sie ermöglicht es, dass die Preise auf dem Markt nicht nur auf Angebot und Nachfrage, sondern auch auf den tatsächlich gezahlten Preisen basieren, was zu einer stärkeren Marktregulierung führt.
  • Entwicklung von Bodenrichtwerten: Die Kaufpreissammlung beeinflusst direkt die Berechnung von Bodenrichtwerten, die als Referenzwerte für die Preise von Grundstücken dienen. Diese Werte sind für die Wertermittlung von Grundstücken, insbesondere bei Kauf und Verkauf, von großer Bedeutung.
  • Verlässliche Entscheidungsgrundlage: Sie bietet nicht nur für Käufer und Verkäufer eine zuverlässige Grundlage für Verhandlungen, sondern auch für Banken, Versicherungen, Steuerbehörden und öffentliche Stellen, die auf diese Daten angewiesen sind, um ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen:

 

Was ist ein Gutachterausschuss?

Ein Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium, das den Immobilienmarkt beobachtet und analysiert. Seine Hauptaufgaben bestehen darin, Bodenrichtwerte zu ermitteln, den Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken und Immobilien zu bestimmen sowie eine Kaufpreissammlung zu führen.

Wie entstand der Gutachterausschuss für Grundstückswerte?

Der Gutachterausschuss wurde auf Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) eingerichtet. Ziel war es früher den Grundstücksmarkt transparenter zu machen und eine rechtssichere und unabhängige Bewertung von Immobilien zu gewährleisten.

Wofür ist ein Gutachterausschuss zuständig?

Der Gutachterausschuss ist zuständig für die Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) von Immobilien und Grundstücken, als auch Festsetzung der Bodenrichtwerte. Zudem haben sie die aufgabe die Kaufpreissammlung zuführen und die sind verpflichtet diese erhobende Marktdaten für Behörden, Gerichte, Banken und Bürger zugänglich zu machen.

Wie setzt sich der Gutachterausschuss zusammen?

Ein Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzendem meist ist des ein Beamter der Kataster- oder Vermessungsbehörde. Dann gibt es weitere ehrenamtliche Gutachter meist sind dies Fachleute aus dem Immobilienbereich. Darunter Makler, Architekten, Finanzfachleute oder auch Betriebswirte.

Welche Aufgaben hat der Gutachterausschuss?

Die wichtigsten Aufgaben des Gutachterausschusses sind die Erstellung von Verkehrswertgutachten für Grundstücke, Immobilien oder Rechte z. B. Erbbaurechte, sowie die Festlegung der Bodenrichtwerte für Grundstücke als auch die Führung der Kaufpreissammlung, in der alle notariellen Kaufverträge über Grundstücke und Immobilien erfasst werden. Zudem haben Sie die Aufgabe den Markt zubeobachten und die erhobenen Marktdaten für öffentliche Stellen, Gerichte und Bürger bereitzustellen.

Wie arbeitet ein Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss erhält anonymisierte Kaufvertragsdaten von Notaren, die in einer Kaufpreissammlung gespeichert werden. Auf Basis dieser Daten ermittelt der Ausschuss die Bodenrichtwerte und erstellt bei Bedarf Verkehrswertgutachten. Zur Bewertung werden anerkannte Verfahren wie das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren verwendet.

Erhält der Gutachterausschuss jeden Kaufvertrag?

Ja, Notare sind gesetzlich verpflichtet, dem Gutachterausschuss jeden Kaufvertrag über Grundstücke oder Immobilien zu melden. Die Vertragsdaten werden anonymisiert und in der Kaufpreissammlung gespeichert. Persönliche Informationen der Käufer und Verkäufer werden selbstverständlich nicht weitergegeben.

Was ist eine Kaufpreissammlung?

Die Kaufpreissammlung ist eine Datenbank, in der alle notariellen Kaufverträge über Immobilien und Grundstücke erfasst werden. Gespeichert werden Informationen wie Art des Grundstücks oder der Immobilie, Lage, Größe und Baujahr der Immobilie, sowie der Verkaufspreis. Die Kaufpreissammlung dient der Marktbeobachtung und bildet die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie für Verkehrswertgutachten.

Was ist der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter Boden für unbebaute Grundstücke in einem bestimmten Gebiet. Er wird in €/m² angegeben und alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss neu festgelegt. Bodenrichtwerte dienen als Orientierungswerte für die Grundstücksbewertung, z. B. bei Kaufverträgen, Steuerbewertungen oder Erbschaften.

Was ist der Verkehrswert?

Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) ist der geschätzte Preis, den ein Grundstück oder eine Immobilie am Markt zum Stichtag erzielen würde. Er berücksichtigt Faktoren wie Lage des Grundstücks oder der Immobilie, Zustand, Alter und Bauqualität des Gebäudes, Nachfrage auf dem Immobilienmarkt

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Verkaufspreis?

Der Verkehrswert ist eine objektive Schätzung des Immobilienwertes, die von einem Gutachterausschuss oder einem Sachverständigen ermittelt wird. Der Verkaufspreis ist hingegen der tatsächlich gezahlte Preis, der sich oft durch Verhandlungen, Angebot und Nachfrage ergibt.

Bin ich als Käufer oder der Makler verpflichtet, den Fragebogen vom Gutachterausschuss zu beantworten?

Ja, alle an einem Immobilienverkauf Beteiligten sind verpflichtet, diesen Fragenbogen innerhalb der Frist auszufüllen und zu beantworten. Im Regelfall erhält nur der Käufer oder Immobilienmakler einen Fragebogen, wenn der Kaufpreis einer Immobilie vom Durchschnittswert des Bodenrichtwertes nach unten abweicht, also gefühlt "zu billig" ist. Dies kann z.B. beim Verkauf von Immobilien ohne Besichtigung, Kauf von Messie-Wohnungen, sanierungsbedürftigen Gewerbeimmobilien oder Immobilien mit niedrigen Mietpreisen der Fall sein. Wir von Happy Immo GmbH haben schon einige Fragenbogen erhalten und beraten Sie gerne.

 

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